Wir erbringen Leistungen zur medizinischen Prävention (§ 24 SGB V) und Rehabilitation (§ 41 SGB V) gemäß den Versorgungsverträgen nach § 111a SGB V. | ![]() | |
Prävention für Mütter und Kinder | ||
Eine Präventionsmaßnahme für Mutter oder Kind ist dann sinnvoll, wenn Schädigungen im Vorfeld verhindert werden sollen. Es ist also ein vorbeugende Maßnahme. | ||
Indikationen | ||
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Rehabilitation für Mütter | ||
Eine Rehabilitationsmaßnahme für Mütter wird durchgeführt, wenn es schon zu Schädigungen oder ausgeprägten körperlichen, psychischen oder psychosozialen Gesundheitseinschränkungen gekommen ist. In der Reha-Maßnahme wollen sie ihre Gesundheit wiederherstellen. | ||
Indikationen | ||
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