Formulare des Kurantrags | ![]() | |||||
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| > weitere Informationen Beratung > Download der Formulare www.kag-muettergenesung.de | |||||
Antrag für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren einreichen | ||||||
Das
Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass Mütter- und
Mutter-Kind-Maßnahmen medizinische Leistungen sind, die nach dem
Sozialgesetzbuch ausschließlich in der Zuständigkeit von Krankenkassen liegen. Der Antrag für eine Mutter-Kind-Maßnahme wird mit den ausgefüllten Formularen bei der Krankenkasse eingereicht. | > weitere Informationen www.muettergenesung.de www.kag-muettergenesung.de | |||||
Gesetzliche Grundlagen | ||||||
Kurmaßnahmen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen | ||||||
Mit
Inkrafttreten der Gesundheitsreform ab dem 01. April 2007 haben die
Versicherten einen Anspruch auf Gewährung von Mütter- und
Mutter-Kind-Maßnahmen und Väter- und Vater-Kind-Maßnahmen, sofern die
individuellen medizinischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Weil die
körperlichen und seelischen Belastungen im Familien- und
Erziehungsalltag krank machen können, sind diese Kurmaßnahmen als
stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
seitdem Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. | ||||||
> weitere Informationen | ||||||
Wunsch- und Wahlrecht bei Mutter-Kind-Maßnahmen | Gesetzliche Grundlagen | |||||
| > weitere Informationen Argumentationshilfen zum Wunsch- und Wahlrecht | |||||
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